PHILOSOPHIE DER KANZLEI GRANDE STEVENS
Die Kanzlei handelt nach dem Grundsatz der
Selbständigkeit des freien Berufs unter Einhaltung
der Deontologie und dem Respekt vor den Behörden, die den Anwaltsberuf beaufsichtigen.
Unsere Philosophie ist es, vertrauenswürdige und kompetente Partner zu sein, und das Vertrauens-
verhältnis mit unseren Mandanten als höchsten Wert anzusehen, und ihren Ansprüchen bestmöglichst
entgegenzukommen, durch:
- die weitestreichende Bereitschaft seitens sämtlicher Mitglieder der Kanzlei und die Erreichbarkeit der Partner an allen Tagen des Jahres, mit der ständigen Unterstützung einer Struktur, die geeignet ist, die verschiedenen Ansprüche der Mandanten zu erfüllen;
- der Gebrauch moderner Technologien;
- die rigorose Verschwiegenheit bei der Behandlung der Fälle und mit Bezug auf die im Laufe der Beziehung zwischen Anwalt und Mandanten erhaltene Informationen (Verschwiegenheit, die auch strenge Regeln bezüglich des Zugangs zum Akten- und elektronischen Archiv betrifft);
- der Beistand auch außerhalb Italiens durch die Mitarbeit mit Kanzleien und Korrespondenten in verschiedenen Teilen der Welt, die von Fall zu Fall, zwischen denen, die am meisten geeignet sind, die relevanten Fälle zu behandeln, ausgewählt werden;
- die Schnelligkeit in der Falllösung und in der Festlegung von Terminen mit den Mandanten.
Die vollkommene Zufriedenheit des Mandanten kann erreicht werden durch:
- die Bereitstellung von geeigneten Ressourcen und Arbeitsverfahren, um den Mandanten durch sämtliche Phasen der Leistungserbringung zu unterstützen;
- die höchste Sorgfalt in der Suche und Auswahl der Anwälte und Praktikanten und des Personals der Kanzlei;
- der kontinuierliche und konstante Einsatz aller Anwälte der Kanzlei in der Mandantenbetreuung, unter der vollständigen Rücksicht auf die beruflichen und deontologischen Vorschriften.
Es gehört zudem zu unserer Philosophie:
- dass die Anwälte der Kanzlei an Vorträgen teilnehmen, Bücher, Lehrbücher und Aufsätze für juristische Zeitschriften verfassen und dass sie Ämter in verschiedenen Institutionen übernehmen;
- dass das Personal der Kanzlei in einer entspannten, angenehmen und familiären Atmosphäre arbeitet und zu Partnern und Anwälten ein durch Seriosität, Zusammenarbeit und gegenseitigen Respekt gekenn zeichnetes Verhältnis pflegt.
Das neulich verabschiedete Gesetz Nr. 248 vom 4/8/2006 hat Freiberuflern erlaubt, informative Werbung zu machen, Rechtsanwaltsgesellschaften zu gründen, denen auch Freiberufler (soweit es sich um multidisziplinäre Gesellschaften handelt) angehören können, die nicht durch das Anwaltsgeheimnis gegenüber der Justiz geschützt sind, und die Möglichkeit mit dem Mandanten ein „pactum de quota litis“ zu vereinbaren, soweit es nicht eine Übertragung des vor Gericht bestrittenen Rechts verwirklicht: auch wenn die tatsächliche Bedeutung dieser gesetzlichen Neuerung umstritten ist, verzichtet die Kanzlei auf diese Möglichkeiten, um die bisher rigorose Verhaltensweise einzuhalten, die dessen Identität bewahrt.
Junger Anwalt, suche nicht diesen Beruf aus, wenn Du nicht aus intellektueller Neugierde brennst …….. wenn Du Dich intellektuell absondern willst ……… wenn Du nicht die Gesetze, auch die der Moral, einhalten oder einzuhalten empfehlen willst.